Förderprogramm "Digitale Teilhabe für alle"

Die Aktion Mensch möchte mit dem Aktions-Förderangebot "Digitale Teilhabe für alle" inklusive Medienarbeit fördern, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20.000 Euro. Die Anträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.

Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen.

Die Aktion Mensch fördert inklusive Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten. Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können. Unterstützt werden beispielsweise folgende partizipative Vorhaben:

  • Erstellen barrierearmer Medienprodukte/Dreh und Bearbeitung von Videos
  • Programmierung und Gestaltung von Webseiten
  • Programmierung von Lern-Robotern 
  • Erstellen von Beiträgen für soziale Medien

Die Aktion Mensch fördert inklusive Vorhaben für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung sind hier zu finden.

Aktion Mensch e.V.
Heinemannstraße 36
53175 Bonn
Fon: 0228.209 22 00

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Web: www.aktion-mensch.de

Engagiert für Klimaschutz: Ideenwettbewerb

50.000 Euro für innovative Projekte

Die Bewerbungsphase für den Ideenwettbewerb des Rahmenprogramms ENGAGIERT FÜR KLIMASCHUTZ im BBE ist gestartet. Gesucht werden bundesweit fünf innovative Projekte, die das Thema Klimaschutz im Engagementfeld zivilgesellschaftlicher Organisationen (Sport, Kultur, Jugend, Bildung, Migration und Integration, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz u.a.) aktiv stärken und (weiter-) entwickeln wollen und hierbei insbesondere neue Kooperationen und Synergien auf Verbands-, Vereins- und Organisationsebene auf den Weg bringen.

Ende der Ausschreibungsfrist: 28. Februar 2023
Mehr Informationen

Projektförderung der Stiftung Deutsche Jugendmarke

Die Stiftung Deutsche Jugendmarke unterstützt Vorhaben anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler oder bundesweiter bzw. modellhafter und innovativer Bedeutung mit bis zu 200.000 Euro. Möglich wird dies durch die jährlich erscheinende, durch das Bundesfinanzministerium herausgegebene Zuschlagsmarke FÜR DIE JUGEND. Der Zuschlagserlös aus dem Verkauf geht direkt an die Stiftung, die damit bisher mehr als 2.000 Projekte finanziert hat. Tausende Kinder und Jugendliche konnten auf diese Weise in ihren Entwicklungs- und Lebenschancen gestärkt werden.
Die Stiftung setzt ihren Förderschwerpunkt auf Vorhaben, die einen innovativen und zukunftsweisenden Charakter haben und neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen. Über die Bewilligung der Förderanträge entscheidet die Mitgliederversammlung, die sich aus erfahrenen Praktiker*innen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zusammensetzt. In der Regel tagt die Mitgliederversammlung jährlich im Frühjahr und Herbst. Bereits begonnene Projekte und laufende Aufgaben eines Trägers werden nicht gefördert.
Weitere Informationen findet man auf der Webseite.

IKEA Stiftung

Durch die IKEA Stiftung werden u.a. Initiativen zur Verbesserung von Wohn- und Lebenssituationen Kinder und Jugendlicher gefördert. Zielgruppen können sowohl sozial benachteiligte Kinder als auch projektbezogene Unterstützungen von Kinder- und Jugendeinrichtungen sein.

Mehr Informationen unter:

http://www.ikea-stiftung.de

Deutsches Kinderhilfswerk

Neben den Kindernothilfe-, Länder- und Sonderfonds fördert das Deutsche Kinderhilfswerk auch ständig Projekte innerhalb eines Themenfonds.

Gefördert werden können hier Projekte zu unterschiedlichen Themengebieten, z. B.:

1. Spielraum - Schaffung von bewegungsfördernden und interessanten Spielorten im Wohnumfeld, der Kita oder Schule.

2. Kinderpolitik - Förderung von Projekten mit Bezug auf Kinder- und Jugendbeteiligung oder öffentlichkeitswirksame Vertretung von Kinderinteressen oder Kinderrechten.

3. Medien - Unterstützt werden Projekte zur Förderung von Medienkompetenzen von Kindern und Jugendlichen

4. Kinderkultur - Projekte zur Förderung kultureller Identität von Kindern und Jugendlichen

Die Förderhöchstgrenze pro Pojekt beträgt 5.000 Euro, Anträge können jeweils zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Zu den Richtlinien und Anträgen: https://www.dkhw.de/foerderung/